Allgemeine Geschäftsbedingungen der Icke Lifestyle Performance GmbH 

(Stand: November 2002)

  1. Vertragsbedingungen
    1. Geltung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Icke Lifestyle Performance GmbH (nachfolgend „CrossFit Icke“) und unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Mitglied“). Mitglieder sind jene Personen, die nach Maßgabe der mit CrossFit Icke geschlossenen Verträge (nachfolgend „Mitgliedsvertrag“) zur Benutzung der von CrossFit Icke betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend „Boxen“) berechtigt sind. Diese AGB gelten nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

  1. Vertragsschluss

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt in deutscher Sprache zustande. Er wird online abgeschlossen.

Online wird der Vertrag über die Website www.crossfiticke.com sowie https://crossfit-icke.wodify.com/OnlineSalesPortal/Plans.aspx?LocationId=1517 geschlossen. Das Mitglied gibt durch Anklicken der Schaltfläche „jetzt kaufen“ und der Annahme der AGB sowie der Datenschutzerklärung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Die Annahme des Angebots (Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Dafür speichert die CrossFit Icke unter Wahrung des Datenschutzes den Vertragstext und sendet den Vertragstext, die AGB und die Datenschutzerklärung per E-Mail mit der Anmeldebestätigung dem Mitglied zu. CrossFit Icke ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 3. 

2.1. Besonderheiten für Jugendliche

CrossFit Icke ist zum Abschluss eines Mitgliedsvertrags mit einem Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur berechtigt, wenn der CrossFit Icke die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters des Jugendlichen vorliegt.

Auf Kinder konzipierte Spezialkurse berechtigen zur Teilnahme von Kindern ab dem dritten Lebensjahr. Die Teilnahme an den restlichen Kursen ist nur für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr möglich. CrossFit Icke behält sich vor, eine Kursteilnahme von dem Entwicklungsstand des Jugendlichen abhängig zu machen.

2.2. Vertragspartner

Vertragspartner des Mitglieds ist die Icke Lifestyle Performance GmbH, Naumannstraße 79, Haus 38, 10829 Berlin, Telefon: +49 30 60268565, E-Mail: kontakt@crossfiticke.com, Amtsgericht Charlottenburg HRB 157357 B.

2.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die entgeltliche Erbringung von Fitnesstrainings- und Wettkampfsportleistungen durch CrossFit Icke einschließlich der Möglichkeit des Mitglieds, die von CrossFit Icke bereitgestellten Boxen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Maßgebend für den Umfang und den Inhalt der jeweiligen Leistungen sind der abgeschlossene Mitgliedsvertrag mit den vom Mitglied bei der Anmeldung ausgewählten und von CrossFit Icke per Anmeldebestätigung bestätigten Leistungen sowie im Übrigen diese AGB. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies mindestens in Textform vereinbart haben oder CrossFit Icke sie mindestens in Textform bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen dem Mitglied und CrossFit Icke mindestens in Textform oder einer Bestätigung durch CrossFit Icke mindestens in Textform.

 

  1. Belehrung des Mitglieds über den Widerruf

3.1. Widerrufsrecht

Das Mitglied hat als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen den Mitgliedsvertrag zu widerrufen. Das Mitglied ist verpflichtet, CrossFit Icke nach Ziffer 2.2. mittels eindeutiger Erklärung in Textform über seinen Entschluss, seinen Mitgliedsvertrag zu widerrufen, zu informieren. Das Mitglied ist berechtigt, dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular in Ziffer 3.4. zu verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass das Mitglied die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist an CrossFit Icke sendet.

3.2. Ausnahmen

Kein Widerrufsrecht besteht bei Mitgliedsverträgen die unter                                                        § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB fallen. Darunter fallen Mitgliedsverträge, die für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen und bei denen die Anzahl an Teilnehmern begrenzt ist. Das betrifft Fundamentals Kurse sowie Kurse, die innerhalb der regulären Mitgliedschaft gebucht werden. 

3.3. Folgen des Widerrufs

3.3.1. Rückzahlungspflicht der geleisteten Beträge

Widerruft das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag, ist CrossFit Icke in der Regel dazu verpflichtet, alle Zahlungen, die es von dem Mitglied erhalten hat, zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung bei CrossFit Icke nach Ziffer 2.2. Eine Ausnahme von der Rückzahlungspflicht besteht im folgenden Fall. Hat das Mitglied von CrossFit Icke verlangt, dass Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden sollen, ist das Mitglied verpflichtet, die bis zum Eingang seiner Widerrufserklärung bei CrossFit Icke erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. Die Höhe des zu zahlenden Betrags errechnet sich nach den bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Dienstleistungen.

3.3.2. Zahlungsweg für Rückzahlungen

Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches das Mitglied für die ursprüngliche Transaktion eingesetzt hat. Das Mitglied hat nur ein Recht auf einen anderen Rückzahlungsweg, wenn dies ausdrücklich mit CrossFit Icke vereinbart wurde. CrossFit Icke hat kein Recht Entgelte für den Rückzahlungsweg von dem Mitglied zu verlangen. 

3.4. Muster Widerrufsformular

Das Mitglied ist berechtigt, das nachfolgende Muster für den Widerruf des Mitgliedsvertrages zu verwenden. 

  • An Icke Lifestyle Performance GmbH, Naumannstraße 79, Haus 38, 10829 Berlin, Telefon: +49 30 60268565, Telefax: +49 (0) 123 44 55 99, E-Mail: kontakt@crossfiticke.com
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

_______

(*) Unzutreffendes streichen.

 

  1. Nutzung der Boxen

4.1. Schließzeiten der Boxen

CrossFit Icke ist berechtigt, an allen gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin und an bis zu weiteren neun Tagen im Jahr die Boxen wegen Renovierung, Wartung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen. Hierdurch verringern sich die Mitgliedsbeiträge nicht. CrossFit Icke ist verpflichtet, die Mitglieder über diese Schließzeiten spätestens vierzehn Tage vor Beginn der Schließzeit entweder durch Aushang in den Boxen, per E-Mail oder auf sonst geeignete Weise zu informieren.

4.2. Hausordnung

CrossFit Icke ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die Boxen aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte, der Boxen und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

4.3. Verbotene Gegenstände

Das Mitglied ist nicht berechtigt, in den Boxen zu rauchen und alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Das Mitglied hat kein Recht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Menschen erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Boxen mitzubringen. Es besteht auch kein Recht, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Boxen anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist CrossFit Icke berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.668,00 Euro geltend zu machen. Das Mitglied hat das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Das Mitglied ist dann nur noch verpflichtet, den nachgewiesenen Betrag zu entrichten.

4.4. Begleitpersonen

Das Mitglied ist nicht berechtigt, Begleitpersonen, Kinder oder Tiere in die Boxen mitzubringen. CrossFit Icke ist berechtigt, eine Ausnahme für das Mitbringen von Kindern zu genehmigen. Dieses Ausnahme kann beispielsweise für die Teilnahme an den Spezialkursen Fit Mom & Baby, CrossFit Mini, CrossFit Kids, CrossFit Pre-Teens und CrossFit Teens gemacht werden.

4.5. Nichtalkoholische Getränke

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Boxen mitzunehmen.

4.6. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs der Boxen, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, diesen Weisungen zu folgen.

4.7. Spindnutzung

Das Mitglied hat das Recht, die von CrossFit Icke zur Verfügung gestellten Spinde ausschließlich während seiner Anwesenheit in den Boxen zu nutzen. CrossFit Icke ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. CrossFit Icke haftet bei Diebstahl oder Beschädigung nicht für die Gegenstände in den Spinden. 

 

  1. Mitgliedschaften

5.1. Arten von Mitgliedschaften

  1. CrossFit Icke bietet zwei Arten von Mitgliedschaften an, die Mitgliedschaft „Fundamentals Kurs“ (nachfolgend: Fundamentals Kurs) und die „reguläre Mitgliedschaft“ (nachfolgend: reguläre Mitgliedschaft). Zudem kann eine 10er Karte erworben werden, die zur Teilnahme an 10 Stunden berechtigt. 
  2. Die Vertragslaufzeit der regulären Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag nach Ende des Fundamentals Kurses. 
  3. Die Laufzeit der Mitgliedschaft wird in Wochen (7 Tage) gezählt.
  4. Ein Buchungsintervall beträgt 28 Tage (nachfolgend „Buchungsintervall“).

 

5.2. Fundamentals Kurs

  1. Die Mitgliedschaft Fundamentals Kurs ist ein geschlossener Kurs, mit festem Start- und Enddatum, festen Tagen und festen Uhrzeiten zu denen die einzelnen Einheiten stattfinden. Der Fundamentals Kurs umfasst in Summe 12 Einheiten und hat eine Vertragslaufzeit von vier Wochen.
  2. Hat das Mitglied den Fundamentals Kurs erfolgreich absolviert, ist es berechtigt, eine weiterführende Mitgliedschaft in Form der regulären Mitgliedschaft nach Ziffer 5.1. oder eine 10er Karte zu erwerben. 
  3. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle zwölf CrossFit Fundamentals Kurse besucht wurden. Werden Termine des Fundamentals Kurses nicht wahrgenommen, verfallen diese ohne Anspruch auf Ersatz. Das Mitglied hat kein Recht, die gebuchten Kurstermine des Fundamentals Kurses zu stornieren.
  4. Wenn das Mitglied nicht mindestens in Textform bis zum letzten Termin des jeweiligen Fundamentals Kurses kündigt, geht dieser in eine reguläre Mitgliedschaft zu den entsprechenden vorab gewählten Konditionen über.

 

5.3. Reguläre Mitgliedschaft

  1. Die „reguläre Mitgliedschaft“ hat die vom Mitglied entsprechend gewählte Vertragslaufzeit von 13, 26 oder 52 Wochen. Die Regelung in Ziffer 4.1.3. gilt entsprechend.
  2. Voraussetzung für die reguläre Mitgliedschaft ist das erfolgreiche Absolvieren des Fundamentals Kurses nach Ziffer 5.2. 
  3. Die reguläre Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zudem zur Teilnahme an Kursen, die von CrossFit Icke angeboten und separat gebucht werden. Dabei werden die körperliche Eignung des Mitglieds gemäß Ziffer 8.2. und die Erfüllung der jeweiligen Kursteilnahmebedingungen vorausgesetzt. 

5.4. 10er Karte

  1. CrossFit Icke bietet den Erwerb einer 10er Karte an. Die 10er Karte kann von Nichtmitgliedern unter Einhaltung der Ziffer 4. ff., erworben werden.  Die 10er Karte berechtigt den Erwerber der 10er Karte die an 10 Stunden in jeweils Gruppenstunden oder Open Gym Stunden teilzunehmen.
  2. Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen unter Einlösung der 10er Karte ist das erfolgreiche Absolvieren des Fundamentals Kurses laut Ziffer 5.2. 
  3. Der Zeitraum für die Einlösung der 10er Karte  beträgt 6 Monate. Die 10er Karte ist nicht übertragbar.

 

  1. Kurse

6.1. Bedingungen der Kursnutzung

  1. Das Mitglied ist mit Zahlung des alle 28 Tage fälligen Mitgliedsbeitrags oder dem Erwerb einer 10er Karte  berechtigt, an den im Rahmen des Mitgliedschaftstarifes bzw. der Nutzungsberechtigung der 10er Karte buchbaren Kurs teilzunehmen. Kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.
  2. CrossFit Icke ist nicht verpflichtet, jedem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stellen. CrossFit Icke ist nur verpflichtet so viele Geräte und Kursplätze bereitzustellen, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der Boxen mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. 
  3. Die jeweiligen Kurse und die Kurstermine werden auf der Internetseite www.crossfiticke.com/kursplan/ aktuell bekannt gegeben. Ein Kurstermin dauert eine Stunde. Eine kürzere Kursdauer haben die Kurse CrossFit Mini, CrossFit Kids, CrossFit Pre-Teens und CrossFit Teens.
  4. Das Mitglied ist verpflichtet, aufgrund der limitierten Teilnehmeranzahl der Kurse, seine Kursteilnahme im Voraus online anzumelden. Kursbuchungen erfolgen ausschließlich über die mobile App Wodify oder online über die Browseranwendung von Wodify. 

 

6.2. Arten von Kursen

  1. CrossFit Icke bietet die Kurse in Form von Personal-Training, Gruppentraining und ein „Open Gym“ an. Personal-Training Termine können nur persönlich und in den Zeiten vereinbart werden, in denen der Personal-Training Raum nicht gebucht ist. 
  2. CrossFit Icke bietet folgende Kurse an: CrossFit Bodyweight, CrossFit WOD, Hyrox, Weightlifting, Strength, Gymnastics, und Crossfit Fundamentals. 
  3. CrossFit Icke bietet zudem Spezialkurse an, die nicht in der regulären Mitgliedschaft oder in der Mitgliedschaft Fundamentals Kurs enthalten sind. Diese Kurse müssen zusätzlich gebucht werden. Das Angebot von Spezialkursen variiert und wird von CrossFit Icke auf der Website aufgelistet https://www.crossfiticke.com/kursplan/.

 

6.3. Stornierung der Kursbuchung

  1. Stornierungen sind wirksam, wenn das Mitglied die Stornierung über Wodify laut Ziffer 6.1.4. sowie 6.3.3. ff. vornimmt.
  2. Das Mitglied hat das Recht, Personal-Training Kurstermine bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Kurstermins kostenlos zu stornieren. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.
  3. Das Mitglied hat das Recht Gruppentraining Termine online bis zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos zu stornieren. Eine Ausnahme besteht für den ersten Kurs des Tages. Dieser ist für eine kostenlose Stornierung bis spätestens 23:00 Uhr am Vorabend zu stornieren.
  4. Das Mitglied hat das Recht, die Kurstermine der 10er Karte bis spätestens zwei Stunden vor Kursbeginn kostenlos zu stornieren. Erfolgt die Stornierung nicht rechtzeitig, verfällt der Kurstermin ohne Anspruch auf Ersatz.
  5. CrossFit Icke hat das Recht, wenn das Mitglied innerhalb eines Monats drei gebuchte Kurstermine nicht fristgerecht storniert, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorausbuchungen des Mitglieds zu löschen. Das Mitglied hat das Recht daraufhin erneut verfügbare Kurstermine zu buchen.

 

  1. Vertragslaufzeit/Vertragsbeendigung

7.1. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Mitgliedsvertrag Fundamentals Kurs mit einer Mindestvertragslaufzeit von vier Wochen, verlängert sich automatisch um die vom Mitglied gewählte Laufzeit von 13, 26 oder 52 Wochen, wenn er nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, spätestens zum letzten Termin des jeweiligen Fundamentals Kurses, in Textform gekündigt wird. Das Mitglied ist verpflichtet, die Kündigung an die CrossFit Icke in Ziffer 2.2. zu richten. Der Mitgliedsvertrag läuft weiter in der Variante des Mitgliedsvertrags, die beim Vertragsschluss gewählt wurde gemäß Ziffer 5.3. ff. 
  2. Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 13, 26 oder 52 Wochen, verlängern sich jeweils um weitere 13, 26 oder 52 Wochen, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Das Mitglied ist verpflichtet, die Kündigung an die CrossFit Icke in Ziffer 2.2. zu richten. Der Mitgliedsvertrag läuft weiter in der Variante des Mitgliedsvertrags, die beim Vertragsschluss gewählt wurde gemäß Ziffer 5.3. Das Mitglied ist nicht berechtigt, die Variante des Mitgliedsvertrags nachträglich zu ändern.
  3. Personal-Training Kurse, Gruppentraining Kurse und 10er Karten enden automatisch mit Verbrauch der gewählten Anzahl an Kursterminen. 
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 7.3. bleibt unberührt.

7.2. Stilllegung  

CrossFit Icke ist berechtigt, auf Anfrage des Mitglieds, dessen Mitgliedsvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Vertragsmonaten für einen Vertragsmonat stillzulegen. Das Mitglied hat aber keinen Anspruch auf Stilllegung.  Die beabsichtigte Stilllegung ist CrossFit Icke mindestens fünf Kalendertage vor dem Beginn in Textform bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Dienstleistungen von CrossFit Icke nicht in Anspruch nehmen. Wird der Mitgliedsvertrag stillgelegt, verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft verschiebt sich um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

7.3. Außerordentliche Kündigung 

7.3.1. Außerordentliche Kündigung durch CrossFit Icke

CrossFit Icke ist berechtigt, außerordentlich zu kündigen, wenn das Mitglied für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist oder wenn das Mitglied die Hausordnung der CrossFit Icke wiederkehrend und/oder in groben Maße verletzt.

7.3.2. Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied

Das Mitglied ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos in Textform zu kündigen, wenn

  • eine Schwangerschaft beim Mitglied festgestellt wird oder
  • eine langfristige Sportunfähigkeit vorliegt. Eine langfristige Sportunfähigkeit liegt vor, wenn die Krankheit so erheblich ist, dass sie voraussichtlich über die reguläre Mitgliedsvertragsdauer hinaus andauert. 

Das Mitglied ist verpflichtet gleichzeitig mit der Kündigung ein ärztliches Attest vorzuliegen, das die Schwangerschaft bzw. die langfristige Sportunfähigkeit nachweist.

  1. Höhere Gewalt und COVID-19 Maßnahmen

8.1. Höhere Gewalt

„Höhere Gewalt“ ist das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, der eine Vertragspartei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Vertragspartei folgendes nachweist: 

  • dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt
  • und dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; 
  • dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Vertragspartei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können. 
  1. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei folgenden Ereignissen, die eine Vertragspartei betreffen, vermutet, dass sie die Bedingungen in 6.4.1.1. erfüllen: 
  • Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Invasion, umfassende militärische Mobilisierung; 
  • Aufruhr, Rebellion und Revolution, terroristische Handlungen, Sabotage 
  • rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung
  • Epidemien, Pandemien, infektiöse Krankheiten, behördliche Quarantänemaßnahmen oder nur mittelbare Folgen einer solchen, Naturkatastrophen oder extremes Naturereignis; 
  • Explosion, Feuer, längerer Ausfall von Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; 
  • allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott und Streik.
  1. Eine Vertragspartei, die sich erfolgreich auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Unfähigkeit zur Leistung verursacht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Haftung auf Schadenersatz befreit, sofern dies ab Kenntnis unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung bei der anderen Vertragspartei eingeht. Ist die Wirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die vorstehenden Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Leistung der betroffenen Vertragspartei behindert. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Vertragsparteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Vertragsparteien gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

8.2. COVID-19 Maßnahmen

  1. COVID-19 Maßnahmen
  2. COVID-19 Maßnahmen
  3. Ist CrossFit Icke dazu verpflichtet, die Studios wegen einer behördlichen Maßnahme, die zur Eindämmung des COVID-19 Virus, eines anderen SARS-CoV-2-Virus oder dessen Folgeerscheinungen erlassen wird, zu schließen, ist das Mitglied berechtigt, einen Antrag auf kostenlose Verlängerung seines Mitgliedsvertrags zu stellen. 
  4. Die Pflicht des Mitglieds zur Beitragszahlung besteht in dem Zeitraum, in dem CrossFit Icke verpflichtet ist die Studios zu schließen,  weiterhin. 
  5. Auf Antrag des Mitglieds verlängert sich der Mitgliedsvertrag um den Zeitraum, in dem die Studios auf Grund der Maßnahme geschlossen sind. Der Zeitraum wird in vollen Wochen gemessen. Erfolgt die Schließung zu einem anderen Wochentag als Montag, wird diese angebrochene Woche nicht gutgeschrieben. Die Wochen, die dem Mitglied auf Grund der Schließung gutgeschrieben werden, werden an die vereinbarte ordentliche Vertragslaufzeit gehangen. Für diese sind die regulären Mitgliedsbeiträge nicht zu zahlen, wenn diese während der Schließzeit entrichtet wurden. 
  6. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zukünftig auf Grundlage einer berechtigten außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit beendet wird, erhält das Mitglied für noch nicht in Anspruch genommene Zeitguthabenzeiträume von CrossFit Icke die gezahlten Zeitgutschriftbeträge in nicht verbrauchter Höhe erstattet.
  7. Der Antrag muss in Textform an CrossFit Icke in Nummer 2.2. erfolgen. 
  8. CrossFit Icke ist dazu berechtigt, dem Mitglied Alternativangebote zu dem Training in den Studios anzubieten, wenn die Studios auf Grund von dem in 8.1. und 8.2. ff. genannten Fall geschlossen werden müssen. Nimmt das Mitglied ein Alternativangebot der CrossFit Icke in Anspruch, ist es nicht dazu berechtigt, die Zeitgutschriftbeträge in 8.2.5. in Anspruch zu nehmen.
  9. CrossFit Icke ist dazu berechtigt, dem Mitglied Alternativangebote zu dem Training in den Studios anzubieten, wenn die Studios auf Grund von dem in 8.1. und 8.2. ff. genannten Fall geschlossen werden müssen. Nimmt das Mitglied ein Alternativangebot der CrossFit Icke in Anspruch, ist es nicht dazu berechtigt, die Zeitgutschriftbeträge in 8.2.5. in Anspruch zu nehmen.
  1. Beiträge

9.1. Zahlungsart

Das Mitglied ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats oder per Hinterlegung von Kreditkartendaten an CrossFit Icke zu entrichten oder die Mitgliedsbeiträge in bar zu bezahlen. Für die Abwicklung der Zahlungen nutzt CrossFit Icke den Zahlungsdienstleister “Stripe”. Wird kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und/oder keine Kreditkarten hinterlegt, ist das Mitglied verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge bei Abschluss des Mitgliedsvertrags für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus in bar zu zahlen.

9.2. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen. Das Mitglied ist verpflichtet, CrossFit Icke ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. CrossFit Icke hat das Recht, die zu zahlenden Beträge von dem in der Einzugsermächtigung genannten Konto einzuziehen.

9.3. Preisanpassungsrecht

Alle Preise, die auf der Website der CrossFit Icke angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. CrossFit Icke hat das Recht die Beträge zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht. Die Erhöhung beschränkt sich dabei auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung beschränkt sich auf den gesenkten Umsatzsteuersatz.

9.4. Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag wird bei Vertragsschluss fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus im 28-Tage-Rhythmus für den jeweiligen Buchungsintervall zu entrichten, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. CrossFit Icke hat das Recht, den Beitrag für den letzten Buchungsintervall der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des vorherigen Buchungsintervalls fällig zu stellen.

9.5. Rechnungen

CrossFit Icke ist verpflichtet, die Rechnungen dem Mitglied grundsätzlich in der von CrossFit Icke mitgeteilten App zur Verfügung zu stellen. Lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds oder auf Veranlassung von CrossFit Icke erhält das Mitglied die Rechnung in Papierform. Für die Erstellung und Versendung der Rechnung in Papierform ist CrossFit Icke berechtigt, dem Mitglied eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro zu berechnen, es sei denn, das Mitglied weist einen geringeren Aufwand nach. 

9.6. Ermäßigung

Studenten, Schüler und Auszubildende sind berechtigt, gegen Vorlage einer aktuellen und gültigen Bescheinigung der Ausbildung eine Ermäßigung von 10,00 Euro pro Monat zu erhalten. Die Ermäßigung gilt nur für Mitgliedschaften mit einer Mindestvertragslaufzeit von 13, 26 oder 52 Vertragswochen.  Das Mitglied hat die Pflicht, ohne Aufforderung spätestens mit Ablauf einer Bescheinigung eine gültige Bescheinigung der CrossFit Icke erneut vorzulegen. Bei unzureichendem Nachweis ist CrossFit Icke berechtigt, die Ermäßigung zu versagen.

9.7. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, ist CrossFit Icke berechtigt, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen auch die Kosten einer Rücklastschrift sowie einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

  1. Pflichten des Mitglieds
  1. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., CrossFit Icke unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied ist verpflichtet die Kosten, die CrossFit Icke dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, zu tragen.
  2. Das Mitglied ist verpflichtet, das Personal von CrossFit Icke vor Aufnahme des Trainings über eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen, die eine Einschränkung seiner körperlichen Belastbarkeit oder eine Verletzungsgefahr darstellen könnten, zu informieren.
  1. Haftung der CrossFit Icke

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CrossFit Icke nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von CrossFit Icke auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von CrossFit Icke gelten.

  1. Datenschutz

Im Umgang mit den persönlichen Daten des Mitglieds ist CrossFit Icke verpflichtet, sich an alle gesetzlichen Bestimmungen zu halten; insbesondere an das Telemediengesetz sowie die Datenschutzgrundverordnung. CrossFit Icke nutzt für Mitgliedermanagement, Kursanmeldung, Performance Tracking sowie Zahlungsabläufe die Software Wodify. Die Mitgliedsdaten werden zu den oben genannten Zwecken im System erfasst und an Wodify Inc., 226 Haddonfield Road Suite 300, Cherry Hill, NJ 08002 weitergegeben. Näheres unter https://www.wodify.com/privacy-policy. Das Mitglied ist verpflichtet, sich die Datenschutzerklärung durchzulesen.

  1. Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 

CrossFit Icke ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und hat sich gegen eine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor  Verbraucherschlichtungsstellen entschieden.

  1. Schlussbestimmungen 

14.1 Änderung dieser AGB

CrossFit Icke ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils bei dem Vertragsschluss aktuell hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen CrossFit Icke und dem Mitglied findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

14.2 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied ist berechtigt, mit nur unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen CrossFit Icke aufrechnen

14.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt.