Physiotherapie in Berlin — als Hausbesuch

Wann er verordnet werden darf, wer ihn bekommt und wie er abgerechnet wird

Manche Patientinnen und Patienten können die Praxis nicht aufsuchen. Für sie kann die Physiotherapie dort stattfinden, wo sie wohnen — als Hausbesuch. Ob die gesetzliche Krankenkasse das übernimmt, entscheidet nicht die Praxis, sondern die ärztliche Verordnung. Diese Seite erklärt die Regeln, die dafür gelten, und wie ein Hausbesuch bei uns abläuft.

Wann bekommt man Physiotherapie mit Hausbesuch?

Ein Hausbesuch ist kein eigenes Heilmittel, sondern ein Ort der Behandlung. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt in § 11 Absatz 1, wo Physiotherapie erbracht werden darf: in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten oder in der häuslichen Umgebung der Patientin oder des Patienten.

Für den Hausbesuch nennt dieselbe Vorschrift eine Bedingung:

„Die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.“

Es gibt also zwei Wege zum Hausbesuch, und beide sind medizinisch begründet:

Über den Hausbesuch entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt, nicht die Praxis. Ein Hausbesuch, den niemand verordnet hat, ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was allein noch keinen Hausbesuch begründet

Die Richtlinie grenzt einen Fall ausdrücklich aus: „Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs.“ Dass jemand in einer Einrichtung lebt oder dort betreut wird, trägt die Verordnung demnach nicht für sich.

Das Merkmal ist der medizinische Grund. Umstände, die nicht medizinisch sind — etwa die Entfernung zur Praxis, eine ungünstige Verkehrsanbindung oder ein voller Terminkalender —, erfüllen die Vorschrift nach ihrem Wortlaut nicht. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr regelt § 11 Absatz 2 einen eigenen Ausnahmefall: die Behandlung in einer ganztägigen Fördereinrichtung ist dort unter engen Voraussetzungen auch ohne Hausbesuchs-Verordnung möglich.

Wie kommt der Hausbesuch auf die Verordnung?

Der Hausbesuch wird auf dem Verordnungsvordruck ausdrücklich angekreuzt. Die Heilmittel-Richtlinie führt ihn in § 13 Absatz 2 unter den Angaben, die eine Heilmittelverordnung enthalten muss. Das Feld heißt dort wörtlich „Hausbesuch (ja oder nein)“.

Steht dort „nein“, ist die Behandlung in der Praxis verordnet. Eine Änderung auf „ja“ ist kein Handgriff der Praxis: sie braucht nach Anlage 3 der Richtlinie eine erneute Unterschrift der verordnenden Person mit Datumsangabe. Wer einen Hausbesuch braucht, spricht das deshalb am besten schon beim Arzttermin an und nicht erst in der Praxis.

Was kostet ein Hausbesuch bei der Physiotherapie?

Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Praxis den Hausbesuch mit der Krankenkasse ab. Was Versicherte selbst zahlen, ist die gesetzliche Zuzahlung.

Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten

§ 61 des Fünften Sozialgesetzbuchs setzt sie für Heilmittel fest: „10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung“. Die zehn Euro fallen je Verordnung an, der Zehn-Prozent-Anteil bemisst sich an den Kosten.

Wer die Belastungsgrenze des Kalenderjahres erreicht hat, leistet nach § 62 SGB V keine weiteren Zuzahlungen. Die Befreiung stellt die Krankenkasse aus, nicht die Praxis — sammle also die Quittungen und frag bei deiner Kasse nach.

Für den Weg zur Patientin oder zum Patienten gibt es eigene Abrechnungspositionen neben der Behandlung. Ihre Preise stehen nicht im Gesetz, sondern in den Verträgen zur Heilmittelversorgung nach § 125 SGB V — deshalb nennt diese Seite dazu keine Beträge. Die Praxis rechnet sie mit der Kasse ab; was im Einzelfall auf dich zukommt, erfährst du bei der Terminvergabe.

Hausbesuche bei Icke Physio

Ja, wir kommen zu dir nach Hause. Unsere Praxis liegt in der Wilhelm-Kabus-Straße 40, Haus 10, 10829 Berlin, geöffnet ist montags bis freitags von 07:00 bis 21:00 Uhr. Den Hausbesuch bieten wir zusätzlich zur Behandlung in der Praxis an.

Wie weit wir fahren

Wir bleiben in der direkten Umgebung der Praxis. Richtwert ist eine Fahrzeit von rund sieben Minuten — weiter zu fahren geht zulasten der Zeit, die für die Behandlung bleibt. Ob deine Adresse dazugehört, hängt auch davon ab, wie umfangreich die Behandlung ist; das entscheiden wir im Einzelfall und sagen es dir, bevor du einen Termin bekommst.

Was wir zu Hause behandeln

Grundsätzlich dieselben Leistungen wie in der Praxis, soweit sie sich vor Ort durchführen lassen — etwa Krankengymnastik, Manuelle Therapie, KG-ZNS nach Bobath oder Manuelle Lymphdrainage. Was bei dir zu Hause sinnvoll und möglich ist, hängt von der Behandlung ab und klären wir vorher. Wer zu dir kommt, richtet sich nach den Terminkalendern im Team.

Woran ein Hausbesuch scheitern kann

Fast immer an der Anfahrt, nicht an der Behandlung. Wenn wir absagen müssen, liegt es in aller Regel daran, dass die Strecke im Terminplan nicht aufgeht — nicht daran, womit du zu uns kommst. Deshalb fragen wir zuerst nach deiner Adresse.

Ruf uns an unter +49 151 44226541 oder schreib an kontakt@icke-physiotherapie.de. Mit der Verordnung in der Hand geht es am schnellsten.

Physiotherapie in unserer Praxis

Die meisten Behandlungen finden bei uns in der Praxis statt. Welche das sind — von der Manuellen Therapie über Krankengymnastik bis zur KG-ZNS nach Bobath — steht auf unserer Seite zur Physiotherapie in Berlin-Schöneberg, zusammen mit dem Team und der Terminbuchung über Doctolib.

Wer nach einer Operation oder einer Verletzung wieder einsteigt, findet den Ablauf unter Physiotherapie und Rehabilitation in Schöneberg. Und wenn auf der Verordnung „Hausbesuch: nein“ steht, ist das der richtige Weg: ein Termin in der Praxis.

Häufige Fragen — kurz beantwortet

Wann bekommt man Physiotherapie mit Hausbesuch?

Ein Hausbesuch ist kein eigenes Heilmittel, sondern ein Ort der Behandlung. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt in § 11 Absatz 1, wo Physiotherapie erbracht werden darf: in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten oder in der häuslichen Umgebung der Patientin oder des Patienten.

Was kostet ein Hausbesuch bei der Physiotherapie?

Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Praxis den Hausbesuch mit der Krankenkasse ab. Was Versicherte selbst zahlen, ist die gesetzliche Zuzahlung.

Wer entscheidet, ob ein Hausbesuch verordnet wird?

Über den Hausbesuch entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt, nicht die Praxis. Ein Hausbesuch, den niemand verordnet hat, ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie kommt der Hausbesuch auf die Verordnung?

Der Hausbesuch wird auf dem Verordnungsvordruck ausdrücklich angekreuzt. Die Heilmittel-Richtlinie führt ihn in § 13 Absatz 2 unter den Angaben, die eine Heilmittelverordnung enthalten muss.

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